@ihk-gfi/lux-components-theme 11.4.0

This diff represents the content of publicly available package versions that have been released to one of the supported registries. The information contained in this diff is provided for informational purposes only and reflects changes between package versions as they appear in their respective public registries.
Files changed (34) hide show
  1. package/CHANGELOG.md +15 -0
  2. package/LICENSE +198 -0
  3. package/README.md +120 -0
  4. package/package.json +25 -0
  5. package/prebuilt-themes/luxtheme-blue-min.css +1 -0
  6. package/prebuilt-themes/luxtheme-blue-min.css.map +1 -0
  7. package/prebuilt-themes/luxtheme-blue.css +6451 -0
  8. package/prebuilt-themes/luxtheme-blue.css.map +1 -0
  9. package/prebuilt-themes/luxtheme-green-min.css +1 -0
  10. package/prebuilt-themes/luxtheme-green-min.css.map +1 -0
  11. package/prebuilt-themes/luxtheme-green.css +6598 -0
  12. package/prebuilt-themes/luxtheme-green.css.map +1 -0
  13. package/prebuilt-themes/luxtheme-orange-min.css +1 -0
  14. package/prebuilt-themes/luxtheme-orange-min.css.map +1 -0
  15. package/prebuilt-themes/luxtheme-orange.css +6490 -0
  16. package/prebuilt-themes/luxtheme-orange.css.map +1 -0
  17. package/src/base/_luxcomponents.scss +768 -0
  18. package/src/base/_luxfocus.scss +698 -0
  19. package/src/base/_luxicons.scss +2 -0
  20. package/src/base/_luxstyles.scss +503 -0
  21. package/src/base/_luxtheme.scss +7 -0
  22. package/src/blue/_custom.scss +0 -0
  23. package/src/blue/_luxcommon.scss +64 -0
  24. package/src/blue/_luxpalette.scss +105 -0
  25. package/src/blue/luxtheme.scss +11 -0
  26. package/src/green/_custom.scss +219 -0
  27. package/src/green/_luxcommon.scss +64 -0
  28. package/src/green/_luxpalette.scss +106 -0
  29. package/src/green/luxtheme.scss +13 -0
  30. package/src/orange/_custom.scss +66 -0
  31. package/src/orange/_luxcommon.scss +64 -0
  32. package/src/orange/_luxpalette.scss +106 -0
  33. package/src/orange/luxtheme.scss +11 -0
  34. package/src/public/global.scss +13 -0
package/CHANGELOG.md ADDED
@@ -0,0 +1,15 @@
1
+ # Version 11.4.0
2
+ ## New
3
+ - **lux-datetimepicker**: Styles für den neuen Datetimepicker inklusive Uhrzeit bereitstellen. [Issue 4](https://github.com/IHK-GfI/lux-components/issues/4)
4
+
5
+ # Version 11.3.0
6
+ ## New
7
+ - **green**: Theme "green" vollständig überarbeiten. [Issue 3](https://github.com/IHK-GfI/lux-components-theme/issues/3)
8
+
9
+ # Version 11.2.1
10
+ ## Bug Fixes
11
+ - **tab-notification**: "Tab Notification"-Icons haben fälschlicherweise einen roten Rand. [Issue 2](https://github.com/IHK-GfI/lux-components-theme/issues/2)
12
+
13
+ # Version 11.2.0
14
+ ## New
15
+ - **tooltip**: Schriftgröße erhöhen. [Issue 1](https://github.com/IHK-GfI/lux-components-theme/issues/1)
package/LICENSE ADDED
@@ -0,0 +1,198 @@
1
+ IHK-GfI Open-Source-Lizenz
2
+
3
+ Präambel
4
+ Diese Lizenz dient der Einräumung von Nutzungsrechten an Werken des Lizenzgebers
5
+
6
+ IHK-GfI mbH
7
+ Hörder Hafenstraße 5
8
+ 44263 Dortmund.
9
+
10
+ Die Lizenz verfolgt den Zweck, die von der IHK-GfI mbH im Zusammenhang mit der
11
+ Entwicklungsplattform bereitgestellten Werke als Open-Source-Software zur Nutzung
12
+ durch jedermann freizugeben. Die Rechte an diesen Werken werden unentgeltlich gewährt.
13
+ Ein Verzicht des Lizenzgebers auf Urheber- und Patentrechte findet nicht statt, vielmehr werden mit
14
+ dieser Lizenz lediglich einfache Nutzungsrechte eingeräumt.
15
+
16
+ Zweck der Lizenz
17
+ Durch die freie Zurverfügungstellung der Werke und/oder des zugrunde liegenden Quelltexts soll die
18
+ Anwendungsentwicklung für die Domäne IHK vereinfacht und die IT-Sicherheit erhöht werden.
19
+ Zudem soll die Möglichkeit einer Zusammenarbeit am Werk entstehen, welche Fehlerbehebungen
20
+ und Fortentwicklungen sichern soll. Dies verpflichtet die jeweiligen Lizenznehmer zugleich, bei jeder
21
+ Verwertung des Werks dafür Sorge zu tragen, dass neue Nutzer eine Kopie dieses Lizenztextes
22
+ erhalten und Zugriff auf das Werk nehmen können. Eine weitere Verpflichtung der Lizenznehmer
23
+ betrifft die Fortentwicklung des Werks: Änderungen am Werk, die ein Lizenznehmer an den
24
+ Lizenzgeber gibt, werden erneut dieser Lizenz unterworfen und damit für jedermann freigegeben.
25
+ Diese Vorgehensweise gewährleistet eine Weiterentwicklung des Werks im Interesse aller Nutzer.
26
+
27
+ Abschluss der Lizenz und Vertretungsbefugnis
28
+ Die vorliegenden Lizenzbestimmungen verstehen sich als Angebot an jedermann auf Abschluss eines
29
+ Lizenzvertrags. Das Angebot bezieht sich auf alle Werke, die durch einen Hinweis diesen
30
+ Lizenzbestimmungen unterstellt worden sind. Die Annahme erfolgt schriftlich oder in Textform oder
31
+ durch die Vornahme entsprechender Nutzungshandlungen.
32
+ Wenn Sie diese Vereinbarung im Namen eines Dritten oder einer anderen juristischen Person
33
+ abschließen, erklären Sie, dass Sie befugt sind, dieses Unternehmen und seine verbundenen
34
+ Unternehmen an diese Bedingungen zu binden. Wenn Sie keine solche Befugnis haben oder wenn Sie
35
+ mit den Lizenzbestimmungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie die unter diese Lizenz gestellten
36
+ Werke nicht verwenden, bearbeiten und/oder verbreiten. Diese Vereinbarung gilt nur für die unter
37
+ diese Lizenz gestellten Werke, unabhängig davon, ob auf andere Werke verwiesen wird und/oder
38
+ andere Werke beschrieben werden.
39
+
40
+ I. Definitionen
41
+
42
+ 1. "Lizenz" meint die Vorgaben zur Nutzung, Verarbeitung und Verbreitung, wie sie sich aus
43
+ diesem Dokument ergeben.
44
+ 2. "Lizenzgeber" meint den Urheber und/oder den Inhaber der Nutzungsrechte, der die
45
+ Regelungen dieser Lizenz vorgibt.
46
+ 3. "Sie" oder "Ihnen2 oder "Lizenznehmer" oder "Nutzer" meint eine natürliche oder juristische
47
+ Person, welche Rechte aus dieser Lizenz ableiten können.
48
+ 4. "Werk" meint das urheberrechtliche Erzeugnis (bspw. Software, Library, Control),
49
+ unabhängig davon, ob es sich im Quelltext oder in kompilierter Form befindet, und welches
50
+ unter dieser Lizenz mit Hinweis auf diese Lizenz zur Verfügung gestellt wird.
51
+ 5. "Abgeleitetes Werk" meint jegliches Erzeugnis, unabhängig davon, ob es sich im Quelltext
52
+ oder in kompilierter Form befindet, und welches auf dem Werk basiert oder davon abgeleitet
53
+ ist, und welches auch unter Beachtung von redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen,
54
+ Ausarbeitungen oder anderweitige Umgestaltungen ein eigenständiges urheberrechtliches
55
+ Erzeugnis darstellt.
56
+ 6. "Mitwirkungswerk" meint ein urheberrechtliches Erzeugnis, welches die ursprüngliche
57
+ Version des Werks und jegliche Änderungen oder Beifügungen zu dem Werk oder dem davon
58
+ Abgeleiteten Werk enthalten, welches dem Lizenzgeber mit der Absicht zur Verfügung
59
+ gestellt wird, die Änderungen und/oder Beifügungen zu übernehmen und in das Werk
60
+ einzubinden. Im Sinne dieser Lizenz meint das zur Verfügung stellen jegliche Form der
61
+ elektronischen, mündlichen, schriftlichen Kommunikation mit dem Lizenzgeber und/oder
62
+ seinem Vertreter, insbesondere über elektronische Mailing-Listen, Quelltext-
63
+ Kontrollsysteme, Quelltext-Versionsverwaltungssysteme, Fallbearbeitungssysteme, die von
64
+ dem Lizenzgeber verwaltet und/oder bedient werden und der Diskussion und/oder der
65
+ Verbesserung des Werks dienen.
66
+
67
+ II. Überlassung
68
+
69
+ (1) Das mit dieser Lizenz verbundene Werk wird Ihnen schenkweise überlassen.
70
+ (2) Die Überlassung steht unter der auflösenden Bedingung, dass die Bestimmungen dieser
71
+ Lizenz eingehalten werden.
72
+ (3) Aufgrund der schenkweisen Überlassung ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Werk vor einem
73
+ produktiven Einsatz zu testen, also bspw. Kompatibilitäts- und Sicherheitstests, sowie
74
+ Plausibilitätsprüfungen (insbesondere hinsichtlich der durch das Werk verarbeiteten Daten,
75
+ bspw. durch den Einsatz von Testdaten) auf einem Testsystem durchzuführen. Zudem stellt der
76
+ Lizenznehmer sicher, dass die jeweilige Infrastruktur - auf der das Werk eingesetzt wird -
77
+ abgesichert wird, um bspw. eine Überlastung oder Überbuchung auszuschließen. Dem
78
+ Lizenznehmer ist bekannt, dass das Werk auch Beifügungen durch Dritte (Contributions)
79
+ enthalten kann, die vom Lizenzgeber nicht umfänglich geprüft wurden. Der Lizenznehmer
80
+ sichert dem Lizenzgeber zu, dass er ohne einen angemessenen Test das Werk nicht produktiv
81
+ einsetzt.
82
+
83
+ III. Einräumung von Nutzungsrechten
84
+
85
+ Der Lizenzgeber räumt dem jeweiligen Lizenznehmer an dem Werk das einfache (nicht
86
+ ausschließliche) Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht gilt für die derzeit bekannten und
87
+ üblichen Nutzungsarten im Bereich der digitalen Nutzung, bspw. Online-Nutzung im Internet,
88
+ Upload/Download, Web-Sites, Digitalisierung aus anderen Nutzungsarten, mobile Nutzung in
89
+ Apps, Embedded Content, Browsing, Application-Service-Providing, Speichern auf Datenträgern
90
+ und im Arbeitsspeicher, Bildschirmwiedergabe, Ausdruck.
91
+
92
+ IV. Vervielfältigung, Verbreitung, Veränderung
93
+
94
+ (1) Für die Vervielfältigung und die Verbreitung des Werks gilt diese Lizenz. Sie sind verpflichtet,
95
+ jedem Vervielfältigungsstück des Werks eine Kopie dieser Lizenz beizulegen oder ersatzweise die
96
+ Lizenz zu benennen und auf die URL dieser Lizenz zu verweisen. Machen Sie das Werk öffentlich,
97
+ so müssen Sie dem Nutzer die Möglichkeit geben, diese Lizenz gebührenfrei herunterladen zu
98
+ können oder Sie haben ersatzweise die Lizenz zu benennen und auf die URL dieser Lizenz zu
99
+ verweisen. Sie haben bei der Verbreitung sowie bei der öffentlichen Zugänglichmachung durch
100
+ einen ausdrücklichen Vermerk auf die Geltung dieser Lizenz hinzuweisen.
101
+ (2) Sie haben das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werks zu bearbeiten oder auf andere Weise zu
102
+ verändern und entsprechend bearbeitete oder veränderte Werke (Abgeleitetes Werk) unter den
103
+ Bedingungen dieser Lizenz zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen,
104
+ soweit Sie im übrigen die Bedingungen dieser Lizenz (insbesondere die Voraussetzungen aus
105
+ Abs. 1) erfüllen.
106
+ (3) Es ist Ihnen ausdrücklich gestattet, das Werk oder Teile des Werks mit anderen Werken oder
107
+ Teilen anderer Werke, welche nicht unter dieser Lizenz stehen, innerhalb eines einheitlichen
108
+ Gesamtwerks zu kombinieren, soweit Sie im übrigen die Bedingungen dieser Lizenz
109
+ (insbesondere die Voraussetzungen aus Abs. 1) erfüllen, also das Werk an sich weiter unter
110
+ dieser Lizenz steht.
111
+ (4) Wenn Sie durch eine Bearbeitung oder sonstige Veränderung des Werks Urheberrechte
112
+ erwerben, so können Sie diese dieser Lizenz unterstellen, soweit Sie das bearbeitete oder
113
+ veränderte Werk veröffentlichen oder verwerten.
114
+
115
+ V. Mitwirkung
116
+
117
+ (1) Wenn Sie Vervielfältigungsstücke des Werks bearbeitet oder auf andere Weise verändert haben,
118
+ und diese bearbeiteten oder veränderten Werke (sog. Mitwirkungswerke) an den Lizenzgeber
119
+ geben (submission of contribution), damit diese in das ursprüngliche Werk übernommen
120
+ werden (Fortentwicklung), dann stellen Sie das Mitwirkungswerk unter diese
121
+ Lizenzbedingungen.
122
+ (2) Der Lizenznehmer hat die Mitwirkungswerke angemessenen Sicherheitstests zu unterziehen.
123
+ Insbesondere garantiert der Lizenznehmer, dass das Mitwirkungswerk nur den bestimmten und
124
+ erwartbaren Zweck erfüllt. Der Lizenznehmer behält sich das Recht vor, nicht jedes
125
+ Mitwirkungswerk anzunehmen.
126
+ (3) Wenn Sie an dem Mitwirkungswerk ein Patent erwerben oder wenn die Nutzung des Werks in
127
+ vorbestehende Patente von Ihnen eingreift, so müssen Sie die Nutzung dieser Patente
128
+ zugunsten aller anderen gegenwärtigen und künftigen Lizenznehmer in dem Umfang gestatten,
129
+ der erforderlich ist, um die durch diese Lizenz gewährten Rechte an der von Ihnen
130
+ veröffentlichten Version des Mitwirkungswerks weiterhin uneingeschränkt und ohne zusätzliche
131
+ Verpflichtungen oder Kosten ausüben zu können.
132
+
133
+ VI. Markenrechte
134
+
135
+ Diese Lizenz stellt keine Berechtigung dar, Markenrechte und/oder Produkt-
136
+ /Geschäftsbezeichnungen des Lizenzgebers zu nutzen. Davon ausgeschlossen ist die angemessene
137
+ Verwendung zur Beschreibung des Werks und zur Vervielfältigung einer NOTICE-Datei.
138
+
139
+ VII. Haftung
140
+
141
+ (1) Der Lizenzgeber haftet unabhängig vom Rechtsgrund unbeschränkt für Schäden und
142
+ Aufwendungen, die
143
+ * durch die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
144
+ * vorsätzlich oder grob fahrlässig;
145
+ * durch arglistig verschwiegene Rechts- oder Sachmängel verursacht wurden;
146
+ * dem Umfang einer übernommenen Garantie entsprechen oder
147
+ * soweit sich die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz richtet.
148
+
149
+ (2) Bei fahrlässiger Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den bei
150
+ Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
151
+ (3) Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangener Gewinn und Nutzungsausfall, ist
152
+ ausgeschlossen.
153
+ (4) Die Haftungshöchstsumme ist auf 10.000,00 Euro (in Worten: Zehntausend Euro) begrenzt.
154
+ Ausdrücklich ausgenommen ist hiervon die Haftung gemäß Absatz 1.
155
+ (5) Im übrigen ist jegliche Haftung des Lizenzgebers über das gesetzlich geforderte Maß
156
+ ausgeschlossen.
157
+
158
+ VIII. Verjährung
159
+
160
+ (1) Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche gegen den Lizenzgeber beträgt ein (1) Jahr, mit Ausnahme
161
+ von
162
+ * Ansprüchen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Lizenzgebers
163
+ beruhen;
164
+ * Schadenersatzansprüchen, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit
165
+ oder der Freiheit beruhen,
166
+ * Ansprüche, die durch arglistig verschwiegene Rechts- oder Sachmängel der Software
167
+ verursacht wurden und
168
+ * Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
169
+ In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
170
+ (2) Die Verjährungsfrist beginnt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
171
+
172
+ IX. Zuwiderhandlungen, Urheberbezeichnungen, Vermerke, Hinweise
173
+
174
+ (1) Jede Nutzung des Werks entgegen den Bedingungen dieser Lizenz beendet unmittelbar die
175
+ Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden. Die Nutzungsrechte Dritter, die sich von dieser Lizenz
176
+ ableiten, bestehen weiter, soweit die Bedingungen dieser Lizenz eingehalten werden.
177
+ (2) Die vom Urheber des ursprünglichen Werks und dem Urheber der Änderungen angebrachten
178
+ Urheberbezeichnungen und die diesbezüglichen Datumsangaben sowie alle Vermerke, die auf
179
+ die Geltung dieser Lizenz hinweisen, dürfen vom Lizenznehmer nicht entfernt werden.
180
+ (3) Wenn bei der Installation oder beim Start des veränderten Werks Lizenz- oder
181
+ Vertragsbedingungen oder Hinweise auf die Rechtsinhaber angezeigt werden, dann muss ein
182
+ Hinweis angezeigt werden, der auf diese Lizenz, sowie auf den oder die Rechtsinhaber an den
183
+ ersten unter dieser Lizenz nutzbaren Werkbestandteilen hinweist.
184
+
185
+ X. Ergänzende Bestimmungen
186
+
187
+ Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser
188
+ Vereinbarung ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen
189
+ des UN-Kaufrechts und/oder einem Kollisionsrecht finden keine Anwendung.
190
+ Wenn Sie Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, oder keinen
191
+ allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
192
+ dieser Vereinbarung und der Geschäftsbeziehung mit dem Lizenzgeber ist Dortmund.
193
+ In anderen Fällen: Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung und der
194
+ Geschäftsbeziehung mit dem Lizenzgeber ist Ihr Wohnsitz oder allgemeiner Aufenthaltsort.
195
+ Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Vereinbarung
196
+ im übrigen nicht berührt.
197
+
198
+ Stand: 26.09.2019
package/README.md ADDED
@@ -0,0 +1,120 @@
1
+ ## Theme
2
+ - [Allgemein](#allgemein)
3
+ - [Styles](#styles)
4
+ - [Allgemeine Style Classes](#allgemeine-style-classes)
5
+ - [Style Classes aus der Farbpalette](#style-classes-aus-der-farbpalette)
6
+
7
+ ### Installation
8
+ ```bash
9
+ npm install @ihk-gfi/lux-components-theme
10
+ ```
11
+
12
+ ### Styles
13
+ #### Allgemeine Style Classes
14
+ - lux-app-header-bg
15
+ - lux-app-content-bg
16
+ - lux-app-footer-bg
17
+ - lux-app-data-bg
18
+ - lux-highlight-section
19
+ - lux-highlight-section-label
20
+ - lux-color-dark-primary-text
21
+ - lux-color-dark-secondary-text
22
+ - lux-color-dark-disabled-text
23
+ - lux-color-dark-focused
24
+ - lux-color-light-primary-text
25
+ - lux-color-light-secondary-text
26
+ - lux-color-light-disabled-text
27
+ - lux-color-light-focused
28
+ - lux-selected-bg
29
+ - lux-hover-bg
30
+ - lux-hover-dark-bg
31
+ - lux-color-dark-divider
32
+ - lux-color-light-divider
33
+ - lux-outline-color-light
34
+ - lux-outline-color-dark
35
+ - lux-outline-width
36
+ - lux-outline-style
37
+ - lux-outline-light
38
+ - lux-outline-dark
39
+
40
+ #### Style Classes aus der Farbpalette
41
+ Das LUX-Components-Theme besteht aus den folgenden Farbpaletten:
42
+ - lux-palette_primary
43
+ - lux-palette_accent
44
+ - lux-palette_warn
45
+
46
+ Beispiel der Farbpalette `lux-palette_primary`:
47
+ ```
48
+ $lux-palette_primary: (
49
+ 50 : #e7ebf0,
50
+ 100 : #c6d1dc,
51
+ 200 : #99aec2,
52
+ 300 : #708daa,
53
+ 400 : #527497,
54
+ 500 : #335c85,
55
+ 600 : #2e547d,
56
+ 700 : #274a72,
57
+ 800 : #204168,
58
+ 900 : #143055,
59
+ A100 : #b5d5e8,
60
+ A200 : #4d9dca,
61
+ A400 : #0073b3,
62
+ A700 : #00569a,
63
+ contrast: (
64
+ 50 : #000000,
65
+ 100 : #000000,
66
+ 200 : #000000,
67
+ 300 : #000000,
68
+ 400 : #000000,
69
+ 500 : #ffffff,
70
+ 600 : #ffffff,
71
+ 700 : #ffffff,
72
+ 800 : #ffffff,
73
+ 900 : #ffffff,
74
+ A100 : #000000,
75
+ A200 : #000000,
76
+ A400 : #000000,
77
+ A700 : #000000,
78
+ )
79
+ );
80
+ ```
81
+
82
+ Zu jedem Eintrag (z.B. 50, 100, 200,..., A100, A200,...) aus der Farbpalette gibt es im LUX-Theme entsprechende Style Classes.
83
+
84
+ Beispiel der Farbpalette `lux-palette_primary` für den Eintrat `50`:
85
+ - lux-color-primary-50
86
+ - lux-color-primary-50-contrast
87
+ - lux-bg-color-primary-50
88
+ - lux-bg-color-primary-50-contrast
89
+ - lux-border-color-primary-50
90
+ - lux-border-color-primary-50-contrast
91
+ - lux-outline-color-primary-50
92
+ - lux-outline-color-primary-50-contrast
93
+ - lux-text-decoration-primary-color-50
94
+ - lux-text-decoration-primary-color-50-contrast
95
+ - lux-column-rule-color-primary-50
96
+ - lux-column-rule-color-primary-50-contrast
97
+ - lux-color-accent-50
98
+ - lux-color-accent-50-contrast
99
+ - lux-bg-color-accent
100
+ - lux-bg-color-accent-50-contrast
101
+ - lux-border-color-accent-50
102
+ - lux-border-color-accent-50-contrast
103
+ - lux-outline-color-accent-50
104
+ - lux-outline-color-accent-50-contrast
105
+ - lux-text-decoration-accent-color-50
106
+ - lux-text-decoration-accent-color-50-contrast
107
+ - lux-column-rule-color-accent-50
108
+ - lux-column-rule-color-accent-50-contrast
109
+ - lux-color-warn-50
110
+ - lux-color-warn-50-contrast
111
+ - lux-bg-color-warn-50
112
+ - lux-bg-color-warn-50-contrast
113
+ - lux-border-color-warn-50
114
+ - lux-border-color-warn-50-contrast
115
+ - lux-outline-color-warn-50
116
+ - lux-outline-color-warn-50-contrast
117
+ - lux-text-decoration-warn-color-50
118
+ - lux-text-decoration-warn-color-50-contrast
119
+ - lux-column-rule-color-warn-50
120
+ - lux-column-rule-color-warn-50-contrast
package/package.json ADDED
@@ -0,0 +1,25 @@
1
+ {
2
+ "name": "@ihk-gfi/lux-components-theme",
3
+ "version": "11.4.0",
4
+ "description": "",
5
+ "private": false,
6
+ "scripts": {
7
+ "build": "npm run clean && npm run build-theme-blue && npm run build-theme-orange && npm run build-theme-green",
8
+ "clean": "del-cli --force ./prebuilt-themes/*.*",
9
+ "build-theme-green": "sass --style=compressed src/green/luxtheme.scss:prebuilt-themes/luxtheme-green-min.css && sass src/green/luxtheme.scss:prebuilt-themes/luxtheme-green.css",
10
+ "build-theme-blue": "sass --style=compressed src/blue/luxtheme.scss:prebuilt-themes/luxtheme-blue-min.css && sass src/blue/luxtheme.scss:prebuilt-themes/luxtheme-blue.css",
11
+ "build-theme-orange": "sass --style=compressed src/orange/luxtheme.scss:prebuilt-themes/luxtheme-orange-min.css && sass src/orange/luxtheme.scss:prebuilt-themes/luxtheme-orange.css"
12
+ },
13
+ "author": "Thomas Dickhut",
14
+ "license": "IHK-GfI Open-Source-Lizenz",
15
+ "devDependencies": {
16
+ "@angular/material": "11.2.11",
17
+ "sass": "1.32.13",
18
+ "del-cli": "3.0.1"
19
+ },
20
+ "peerDependencies": {},
21
+ "files": [
22
+ "prebuilt-themes/**",
23
+ "src/**"
24
+ ]
25
+ }