j1-template 2021.0.7 → 2021.0.12

Sign up to get free protection for your applications and to get access to all the features.
Files changed (89) hide show
  1. checksums.yaml +4 -4
  2. data/_includes/themes/j1/procedures/global/create_bs_button.proc +1 -1
  3. data/assets/data/menu.html +1 -30
  4. data/assets/themes/j1/adapter/js/fam.js +59 -27
  5. data/assets/themes/j1/adapter/js/j1.js +3 -2
  6. data/assets/themes/j1/adapter/js/themer.js +47 -23
  7. data/assets/themes/j1/adapter/js/toccer.js +97 -18
  8. data/assets/themes/j1/core/css/themes/uno-light/bootstrap.css +81 -90
  9. data/assets/themes/j1/core/css/themes/uno-light/bootstrap.min.css +1 -1
  10. data/assets/themes/j1/modules/justifiedGallery/LICENSE +1 -1
  11. data/assets/themes/j1/modules/justifiedGallery/README.md +5 -3
  12. data/assets/themes/j1/modules/justifiedGallery/_versions/v3.8.0/js/{jquery.justifiedGallery.js → justifiedGallery.js} +145 -145
  13. data/assets/themes/j1/modules/justifiedGallery/_versions/v3.8.0/js/{jquery.justifiedGallery.min.js → justifiedGallery.min.js} +1 -2
  14. data/assets/themes/j1/modules/justifiedGallery/js/justifiedGallery.js +69 -53
  15. data/assets/themes/j1/modules/justifiedGallery/js/justifiedGallery.min.js +2 -2
  16. data/lib/j1/commands/generate.rb +2 -2
  17. data/lib/j1/version.rb +1 -1
  18. data/lib/j1_app/j1_auth_manager/auth_manager.rb +15 -0
  19. data/lib/starter_web/Gemfile +1 -1
  20. data/lib/starter_web/_config.yml +7 -5
  21. data/lib/starter_web/_data/apps/justified_gallery.yml +41 -13
  22. data/lib/starter_web/_data/blocks/banner.yml +20 -8
  23. data/lib/starter_web/_data/blocks/defaults/banner.yml +5 -5
  24. data/lib/starter_web/_data/blocks/panel.yml +1 -1
  25. data/lib/starter_web/_data/modules/defaults/themer.yml +1 -0
  26. data/lib/starter_web/_data/modules/defaults/toccer.yml +2 -2
  27. data/lib/starter_web/_data/modules/fam.yml +8 -0
  28. data/lib/starter_web/_data/modules/navigator_menu.yml +43 -38
  29. data/lib/starter_web/_includes/attributes.asciidoc +21 -5
  30. data/lib/starter_web/_plugins/lunr_index.rb +1 -1
  31. data/lib/starter_web/assets/images/collections/blog/featured/markus-spiske-2.jpg +0 -0
  32. data/lib/starter_web/assets/images/collections/blog/featured/staticgen.jpg +0 -0
  33. data/lib/starter_web/assets/images/modules/attics/florian-olivo-1920x1280.jpg +0 -0
  34. data/lib/starter_web/assets/images/modules/attics/joel-filipe-1920x1280.jpg +0 -0
  35. data/lib/starter_web/assets/images/modules/attics/markus-spiske3-1920x1280.jpg +0 -0
  36. data/lib/starter_web/assets/images/modules/attics/nicola-styles-1920x1280.jpg +0 -0
  37. data/lib/starter_web/assets/images/modules/attics/{runner-1920x1200-bw.jpg → runner-1920x1200.jpg} +0 -0
  38. data/lib/starter_web/assets/images/modules/attics/{the-place-1920x1280-bw.jpg → the-place-1920x1280.jpg} +0 -0
  39. data/lib/starter_web/assets/images/modules/gallery/old_times/colored/image_01.jpg +0 -0
  40. data/lib/starter_web/assets/images/modules/gallery/old_times/image_01.jpg +0 -0
  41. data/lib/starter_web/assets/images/modules/gallery/old_times/image_02.jpg +0 -0
  42. data/lib/starter_web/assets/images/modules/gallery/old_times/image_03.jpg +0 -0
  43. data/lib/starter_web/assets/images/modules/gallery/old_times/image_04.jpg +0 -0
  44. data/lib/starter_web/assets/images/modules/icons/d1/scalable/d1.svg +1 -1
  45. data/lib/starter_web/assets/images/pages/panels/florian-olivo-1920x800.jpg +0 -0
  46. data/lib/starter_web/assets/images/pages/panels/responsive-text-1920x800.jpg +0 -0
  47. data/lib/starter_web/collections/posts/public/featured/_posts/{0000-00-00-welcome-to-j1-template.adoc.erb → 0000-00-00-welcome-to-j1.adoc.erb} +29 -13
  48. data/lib/starter_web/collections/posts/public/featured/_posts/{2020-05-01-top-open-source-static-site-generators.adoc → 2020-05-01-top-site-generators.adoc} +9 -14
  49. data/lib/starter_web/collections/posts/public/featured/_posts/2020-06-01-about-cookies.adoc +57 -53
  50. data/lib/starter_web/dot.gitignore +2 -3
  51. data/lib/starter_web/index.html +10 -12
  52. data/lib/starter_web/package.json +1 -1
  53. data/lib/starter_web/pages/public/about/about_site.adoc +15 -1861
  54. data/lib/starter_web/pages/public/asciidoc_skeletons/book/000_intro.adoc +1 -1
  55. data/lib/starter_web/pages/public/asciidoc_skeletons/book/100_chapter.adoc +1 -1
  56. data/lib/starter_web/pages/public/asciidoc_skeletons/book/200_chapter.adoc +1 -1
  57. data/lib/starter_web/pages/public/asciidoc_skeletons/book/900_references.adoc +1 -1
  58. data/lib/starter_web/pages/public/asciidoc_skeletons/book/book.adoc +1 -1
  59. data/lib/starter_web/pages/public/asciidoc_skeletons/multi-document/100_chapter.asciidoc +1 -1
  60. data/lib/starter_web/pages/public/asciidoc_skeletons/multi-document/200_chapter.asciidoc +1 -1
  61. data/lib/starter_web/pages/public/asciidoc_skeletons/multi-document/multi.adoc +1 -1
  62. data/lib/starter_web/pages/public/learn/roundtrip/100_present_images.adoc +4 -5
  63. data/lib/starter_web/pages/public/learn/roundtrip/300_icon_fonts.adoc +79 -46
  64. data/lib/starter_web/pages/public/learn/roundtrip/400_asciidoc_extensions.adoc +0 -7
  65. data/lib/starter_web/pages/public/learn/roundtrip/500_themes.adoc +20 -48
  66. data/lib/starter_web/pages/public/learn/where_to_go.adoc +24 -49
  67. data/lib/starter_web/pages/public/panels/intro_panel/panel.adoc +67 -36
  68. data/lib/starter_web/pages/public/previewer/bootstrap_theme.adoc +15 -15
  69. data/lib/starter_web/pages/public/previewer/rouge.adoc +22 -50
  70. data/lib/starter_web/utilsrv/_defaults/package.json +1 -1
  71. data/lib/starter_web/utilsrv/package.json +1 -1
  72. metadata +20 -25
  73. data/assets/themes/j1/modules/justifiedGallery/_versions/v3.8.0/justifiedGallery.min.zip +0 -0
  74. data/assets/themes/j1/modules/justifiedGallery/_versions/v3.8.0/justifiedGallery.zip +0 -0
  75. data/assets/themes/j1/modules/justifiedGallery/_versions/v4.0.0/css/justifiedGallery.css +0 -110
  76. data/assets/themes/j1/modules/justifiedGallery/_versions/v4.0.0/css/justifiedGallery.min.css +0 -110
  77. data/assets/themes/j1/modules/justifiedGallery/_versions/v4.0.0/css/theme/uno.css +0 -23
  78. data/assets/themes/j1/modules/justifiedGallery/_versions/v4.0.0/js/jquery.justifiedGallery.js +0 -1229
  79. data/assets/themes/j1/modules/justifiedGallery/_versions/v4.0.0/js/jquery.justifiedGallery.min.js +0 -8
  80. data/lib/j1/templates/posts/0000-00-00-welcome-to-j1-template.adoc.erb +0 -72
  81. data/lib/starter_web/collections/posts/public/featured/_posts/2020-04-01-confusion-about-base-url.adoc +0 -118
  82. data/lib/starter_web/pages/public/about/become_a_patron.adoc +0 -71
  83. data/lib/starter_web/pages/public/legal/de/100_impress.adoc +0 -98
  84. data/lib/starter_web/pages/public/legal/de/200_terms_of_use.adoc +0 -55
  85. data/lib/starter_web/pages/public/legal/de/300_privacy.adoc +0 -295
  86. data/lib/starter_web/pages/public/legal/de/400_license_agreement.adoc +0 -395
  87. data/lib/starter_web/pages/public/legal/de/500_support.adoc +0 -20
  88. data/lib/starter_web/pages/public/legal/en/400_license_agreement.adoc +0 -441
  89. data/lib/starter_web/pages/public/legal/en/500_support.adoc +0 -27
@@ -1,395 +0,0 @@
1
- ---
2
- title: Lizensierung
3
- tagline: Lizenzvereinbarungen
4
- description: Lizenzvereinbarungen
5
-
6
- tags: [ Lizenzvereinbarungen, Lizenz ]
7
- index: []
8
- categories: [ pages ]
9
-
10
- permalink: /pages/public/legal/de/license_agreement/
11
- regenerate: false
12
- exclude_from_search: true
13
-
14
- resources: []
15
- resource_options: []
16
- ---
17
-
18
- == Lizensierung
19
-
20
- See: https://opensource.org/licenses/category
21
-
22
- Nullam dictum felis eu pede mollis pretium. Integer tincidunt. Cras dapibus. Vivamus
23
- elementum semper nisi. Aenean vulputate eleifend tellus. Aenean leo ligula, porttitor eu,
24
- consequat vitae, eleifend ac, enim. Aliquam lorem ante, dapibus in, viverra quis,
25
- feugiat a, tellus. Phasellus viverra nulla ut metus varius laoreet. Quisque rutrum.
26
- Aenean imperdiet. Etiam ultricies nisi vel augue. Curabitur ullamcorper ultricies nisi.
27
-
28
- === Creative Commons Lizenz
29
-
30
- Creative Commons CCPL Lizenz (CCPL) Nullam dictum felis eu pede mollis pretium.
31
- Integer tincidunt. Cras dapibus.
32
- elementum semper nisi. Aenean vulputate eleifend tellus. Aenean leo ligula, porttitor eu,
33
- consequat vitae, eleifend ac, enim. Aliquam lorem ante, dapibus in, viverra quis,
34
- feugiat a, tellus. Phasellus viverra nulla ut metus varius laoreet. Quisque rutrum.
35
-
36
- === Lizenzen anderer Software
37
-
38
- Aenean vulputate eleifend tellus. Aenean leo ligula, porttitor eu,
39
- consequat vitae, eleifend ac, enim. Aliquam lorem ante, dapibus in, viverra quis,
40
- feugiat a, tellus. Phasellus viverra nulla ut metus varius laoreet. Quisque rutrum.
41
-
42
- ==== Open Source
43
-
44
- Nullam dictum felis eu pede mollis pretium. Integer tincidunt. Cras dapibus. Vivamus
45
- elementum semper nisi. Aenean vulputate eleifend tellus. Aenean leo ligula, porttitor eu,
46
- consequat vitae, eleifend ac, enim. Aliquam lorem ante, dapibus in, viverra quis,
47
- feugiat a, tellus. Phasellus viverra nulla ut metus varius laoreet. Quisque rutrum.
48
-
49
- ==== Kommerzielle Software
50
-
51
- Nullam dictum felis eu pede mollis pretium. Integer tincidunt. Cras dapibus. Vivamus
52
- elementum semper nisi. Aenean vulputate eleifend tellus. Aenean leo ligula, porttitor eu,
53
- consequat vitae, eleifend ac, enim. Aliquam lorem ante, dapibus in, viverra quis,
54
- feugiat a, tellus. Phasellus viverra nulla ut metus varius laoreet. Quisque rutrum.
55
-
56
- === CCPL Lizenzvereinbarungen
57
-
58
- DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER "SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD
59
- UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL",
60
- "LIZENZ" ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND
61
- IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER
62
- NUTZUNG DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH
63
- GESETZE GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.
64
-
65
- DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM
66
- SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH
67
- EINVERSTANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT
68
- IHNEN DER LIZENZGEBER DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND
69
- IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN
70
- AKZEPTIEREN.
71
-
72
- ==== 1. Definitionen
73
-
74
- .. Der Begriff "Abwandlung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis
75
- jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange die
76
- eigenpersönlichen Züge des Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und
77
- daran eigene Schutzrechte entstehen. Das kann insbesondere eine Bearbeitung,
78
- Umgestaltung, Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des
79
- Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Abwandlung
80
- des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein
81
- Sammelwerk und die freie Benutzung des Schutzgegenstandes.
82
- .. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung
83
- von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten, sofern
84
- diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin
85
- enthaltenen selbständigen Elemente eine geistige Schöpfung darstellt,
86
- unabhängig davon, ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt
87
- und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.
88
- .. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder
89
- Abwandlungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin
90
- in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr
91
- zu bringen.
92
- .. Unter "Lizenzelementen" werden im Sinne dieser Lizenz die folgenden
93
- übergeordneten Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber
94
- ausgewählt wurden und in der Bezeichnung der Lizenz zum Ausdruck kommen:
95
- "Namensnennung", "Weitergabe unter gleichen Bedingungen".
96
- .. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder
97
- juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen
98
- dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.
99
- .. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes
100
- oder jede andere natürliche oder juristische Person oder Gruppe von Personen,
101
- die am Schutzgegenstand ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die
102
- in Abschnitt 3 genannten Handlungen erfasst und bei dem eine Einräumung
103
- von Nutzungsrechten oder eine Weiterübertragung an Dritte möglich ist.
104
- .. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen,
105
- künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen
106
- dieser Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine persönliche
107
- geistige Schöpfung jeglicher Art, ein Werk der kleinen Münze, ein
108
- nachgelassenes Werk oder auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines
109
- verwandten Schutzrechts sein, unabhängig von der Art seiner Fixierung und
110
- unabhängig davon, auf welche Weise jeweils eine Wahrnehmung erfolgen
111
- kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler Form. Soweit Datenbanken
112
- oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz
113
- eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff "Schutzgegenstand"
114
- im Sinne dieser Lizenz.
115
- .. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint,
116
- die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes
117
- vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen
118
- Bedingungen dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche
119
- Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährten
120
- Nutzungsrechte trotz eines vorherigen Verstoßes auszuüben.
121
- .. Unter "Öffentlich Zeigen" im Sinne dieser Lizenz sind Veröffentlichungen
122
- und Präsentationen des Schutzgegenstandes zu verstehen, die für eine Mehrzahl
123
- von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und in unkörperlicher
124
- Form mittels öffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung,
125
- Vorführung, Darbietung, Sendung, Weitersendung, zeit- und ortsunabhängiger
126
- Zugänglichmachung oder in körperlicher Form mittels Ausstellung erfolgen,
127
- unabhängig von bestimmten Veranstaltungen und unabhängig von den zum
128
- Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich drahtgebundener
129
- oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.
130
- .. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, mittels beliebiger
131
- Verfahren Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen,
132
- insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch den
133
- Vorgang, erstmals körperliche Fixierungen des Schutzgegenstandes sowie
134
- Vervielfältigungsstücke dieser Fixierungen anzufertigen, sowie die
135
- Übertragung des Schutzgegenstandes auf einen Bild- oder Tonträger oder
136
- auf ein anderes elektronisches Medium, gleichviel ob in digitaler oder
137
- analoger Form.
138
- .. "Mit Creative Commons kompatible Lizenz" bezeichnet eine Lizenz, die unter
139
- https://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistet ist und die
140
- durch Creative Commons als grundsätzlich zur vorliegenden Lizenz äquivalent
141
- akzeptiert wurde, da zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
142
-
143
- Diese mit Creative Commons kompatible Lizenz
144
-
145
- ... enthält Bestimmungen, welche die gleichen Ziele verfolgen, die gleiche
146
- Bedeutung haben und die gleichen Wirkungen erzeugen wie die Lizenzelemente
147
- der vorliegenden Lizenz; und
148
- ... erlaubt ausdrücklich das Lizenzieren von ihr unterstellten Abwandlungen
149
- unter vorliegender Lizenz, unter einer anderen rechtsordnungsspezifisch
150
- angepassten Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen, wie
151
- sie die vorliegende Lizenz aufweist, oder unter der entsprechenden
152
- Creative-Commons-Unported-Lizenz.
153
-
154
- ==== 2. Schranken des Immaterialgüterrechts
155
-
156
- Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung
157
- des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die
158
- Ihnen aufgrund der Schranken des Urheberrechts oder anderer Rechtsnormen
159
- bereits ohne Weiteres zustehen oder sich aus dem Fehlen eines
160
- immaterialgüterrechtlichen Schutzes ergeben.
161
-
162
- ==== 3. Einräumung von Nutzungsrechten
163
-
164
- Unter den Bedingungen dieser Lizenz räumt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet
165
- unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - das
166
- vergütungsfreie, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Schutzrechts
167
- am Schutzgegenstand) unbeschränkte einfache Recht ein, den Schutzgegenstand
168
- auf die folgenden Arten und Weisen zu nutzen ("unentgeltlich eingeräumtes
169
- einfaches Nutzungsrecht für jedermann"):
170
-
171
- .. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn
172
- in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu
173
- vervielfältigen;
174
- .. Abwandlungen des Schutzgegenstandes anzufertigen, einschließlich Übersetzungen
175
- unter Nutzung jedweder Medien, sofern deutlich erkennbar gemacht wird, dass
176
- es sich um Abwandlungen handelt;
177
- .. den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich zu
178
- zeigen und zu verbreiten;
179
- .. Abwandlungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich zu zeigen
180
- und zu verbreiten.
181
- .. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:
182
-
183
- ... Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare
184
- Vergütungsansprüche im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder
185
- Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind,
186
- behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, die entsprechende
187
- Vergütung einzuziehen für jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz
188
- durch Sie.
189
- ... Vergütung bei Zwangslizenzen: Sofern Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz
190
- vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle
191
- Fälle einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf
192
- jegliche Vergütung.
193
- ... Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des
194
- Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte
195
- (i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung,
196
- unabhängig davon, ob eine Einziehung der Vergütung durch ihn selbst oder
197
- nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.
198
-
199
- Das vorgenannte Nutzungsrecht wird für alle bekannten sowie für alle noch nicht
200
- bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Es beinhaltet auch das Recht, solche
201
- Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser
202
- Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte,
203
- die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich durch den Lizenzgeber
204
- eingeräumt werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken
205
- oder Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil
206
- dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen,
207
- verzichtet der Lizenzgeber auf sämtliche aus diesem Schutz resultierenden
208
- Rechte.
209
-
210
-
211
- ==== 4. Bedingungen
212
-
213
- Die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt
214
- ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
215
-
216
- .. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser
217
- Lizenz verbreiten oder öffentlich zeigen. Sie müssen dabei stets eine Kopie
218
- dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des
219
- Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder
220
- Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser
221
- Lizenz oder die durch diese Lizenz gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen
222
- den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Bei jeder Kopie des
223
- Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen
224
- Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den
225
- Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten
226
- oder öffentlich zeigen, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand)
227
- keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes
228
- in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern
229
- können. Dieser Abschnitt 4.a) gilt auch für den Fall, dass der
230
- Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch
231
- nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt dieser Lizenz unterstellt
232
- werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie auf die
233
- Mitteilung eines Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt
234
- 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen. Wenn Sie eine Abwandlung vornehmen,
235
- müssen Sie auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Abwandlung
236
- die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen.
237
- .. Sie dürfen eine Abwandlung ausschließlich unter den Bedingungen
238
-
239
- ... dieser Lizenz,
240
- ... einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen,
241
- ... einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben
242
- Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe
243
- unter gleichen Bedingungen 3.0 US),
244
- ... der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab
245
- Version 3.0 aufwärts, oder
246
- ... einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz
247
-
248
- verbreiten oder öffentlich zeigen.
249
-
250
- Falls Sie die Abwandlung gemäß Abschnitt (v) unter einer mit Creative Commons
251
- kompatiblen Lizenz lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen Folge
252
- leisten.
253
-
254
- Falls Sie die Abwandlungen unter einer der unter (i)-(iv) genannten Lizenzen
255
- ("Verwendbare Lizenzen") lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen sowie
256
- folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie müssen stets eine Kopie der
257
- verwendbaren Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des
258
- Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen, wenn Sie die Abwandlung verbreiten
259
- oder öffentlich zeigen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen
260
- anbieten oder fordern, die die Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die
261
- durch sie gewährten Rechte beschränken. Bei jeder Abwandlung, die Sie
262
- verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare
263
- Lizenz und den Haftungsausschluss unverändert lassen. Wenn Sie die Abwandlung
264
- verbreiten oder öffentlich zeigen, dürfen Sie (in Bezug auf die Abwandlung)
265
- keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer der Abwandlung in der
266
- Ausübung der ihm durch die verwendbare Lizenz gewährten Rechte behindern
267
- können. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch für den Fall, dass die Abwandlung
268
- einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass
269
- das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren Lizenz unterstellt werden muss.
270
-
271
- [start=c]
272
- .. Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des Schutzgegenstandes oder auf
273
- ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen
274
- nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger
275
- Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden
276
- Rechtevermerke unberührt lassen. Sie sind verpflichtet, die
277
- Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen
278
- Form anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben:
279
-
280
- ... Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des
281
- Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in
282
- den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung
283
- an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder
284
- eine Zeitung) ("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses
285
- oder dieser Dritten;
286
- ... den Titel des Inhaltes;
287
- ... in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B.
288
- Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben
289
- hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder
290
- die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;
291
- ... und im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung
292
- mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Abwandlung
293
- handelt.
294
-
295
- Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder
296
- angemessenen Form gemacht werden; im Falle einer Abwandlung des
297
- Schutzgegenstandes oder eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum
298
- darstellen und bei gemeinsamer Nennung mehrerer Rechteinhaber dergestalt
299
- erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wie die Hinweise
300
- auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben nach diesem Abschnitt dürfen
301
- Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft in der oben
302
- bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte aus
303
- dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich
304
- vorliegende Zustimmung des Lizenzgebers und / oder des Zuschreibungsempfängers
305
- weder explizit noch implizit irgendeine Verbindung zum Lizenzgeber oder
306
- Zuschreibungsempfänger und ebenso wenig eine Unterstützung oder
307
- Billigung durch ihn andeuten.
308
-
309
- .. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für
310
- solche Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den
311
- Schutzgegenstandsbegriff fallen, weil sie als Datenbanken oder
312
- Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz
313
- eigener Art genießen.
314
- .. Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser
315
- Lizenz unberührt.
316
-
317
- ==== 5. Gewährleistung
318
-
319
- SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM
320
- LIZENZGEBER UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG
321
- VERSCHWIEGEN WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE
322
- EINRÄUMUNG VON RECHTEN UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND
323
- ÜBERNIMMT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART.
324
-
325
- DIES UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG
326
- VON DEREN ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES
327
- SCHUTZGEGENSTANDES, SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE
328
- DIE KORREKTHEIT VON BESCHREIBUNGEN. DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT
329
- NICHT, SOWEIT MÄNGEL ZU SCHÄDEN DER IN ABSCHNITT 6 BEZEICHNETEN ART FÜHREN
330
- UND AUF SEITEN DES LIZENZGEBERS DAS JEWEILS GENANNTE VERSCHULDEN BZW.
331
- VERTRETENMÜSSEN EBENFALLS VORLIEGT.
332
-
333
- ==== 6. Haftungsbeschränkung
334
-
335
- DER LIZENZGEBER HAFTET IHNEN GEGENÜBER IN BEZUG AUF SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG
336
- DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT NUR, SOFERN IHM WENIGSTENS
337
- FAHRLÄSSIGKEIT VORZUWERFEN IST, FÜR SONSTIGE SCHÄDEN NUR BEI GROBER
338
- FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE
339
- HAFTUNG.
340
-
341
- ==== 7. Erlöschen
342
-
343
- .. Diese Lizenz und die durch sie eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen mit
344
- Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen
345
- durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder
346
- einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen
347
- oder juristischen Personen, die Abwandlungen des Schutzgegenstandes oder
348
- diesen enthaltende Sammelwerke unter den Bedingungen dieser Lizenz von
349
- Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich entstandene Lizenzbeziehungen
350
- jedoch solange weiter, wie die genannten Personen sich ihrerseits an sämtliche
351
- Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7,
352
- und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.
353
-
354
- .. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet
355
- bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen
356
- behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen
357
- Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des
358
- Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Ausübung dieses
359
- Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder
360
- irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits
361
- erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz
362
- unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen
363
- vollumfänglich wirksam bleibt.
364
-
365
- ==== 8. Sonstige Bestimmungen
366
-
367
- .. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil
368
- eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber
369
- dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
370
- Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
371
- .. Jedes Mal wenn Sie eine Abwandlung des Schutzgegenstandes verbreiten oder
372
- öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am
373
- ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
374
- Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
375
- .. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die
376
- Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.
377
- .. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen
378
- sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß
379
- betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
380
- .. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen,
381
- Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt
382
- die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug
383
- auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen
384
- oder Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz
385
- nicht genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses
386
- zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser
387
- Lizenz möglich. Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig
388
- durch Sie übermittelte Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann
389
- nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber
390
- modifiziert werden. Derlei Modifikationen wirken ausschließlich zwischen
391
- dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht auf die Dritten gemäß
392
- Ziffern 8.a) und b) angeboteten Lizenzen aus.
393
- .. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung
394
- getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen
395
- Lizenzvertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
@@ -1,20 +0,0 @@
1
- ---
2
- title: Support
3
- tagline: Where to get help
4
- description: Where to get help and support
5
-
6
- tags: [ Support ]
7
- index: []
8
- categories: [ pages ]
9
-
10
- permalink: /pages/public/legal/de/support/
11
- regenerate: false
12
- exclude_from_search: true
13
-
14
- resources: []
15
- resource_options: []
16
- ---
17
-
18
- == Support
19
-
20
- === Support for ...
@@ -1,441 +0,0 @@
1
- ---
2
- title: License
3
- tagline: Software and their licenses used by this website
4
- date: 2020-10-23 00:00:00
5
- description: >
6
- License Agreement
7
-
8
- tags: [ License, Agreement ]
9
- categories: [ Legal, Info ]
10
-
11
- toc: false
12
- fam: false
13
- fam_menu_id: page_ctrl
14
- scrollbar: false
15
- indexed: false
16
- exclude_from_search: true
17
-
18
- permalink: /pages/public/legal/en/license_agreement/
19
- regenerate: false
20
-
21
- resources: []
22
- resource_options: []
23
- ---
24
-
25
- // Attribute settings for section control
26
- //
27
- :mit-license:
28
- :unlicense-license:
29
-
30
- J1 Template, and most of the software products used, are licensed under the
31
- conditions of Open source licenses. Open source licenses grant permission
32
- to everyone to use, modify, and share licensed software for any purpose,
33
- subject to conditions preserving the provenance and openness of the software.
34
-
35
- See for more details at
36
- https://opensource.org/licenses/category[opensource.org, window="_blank"]
37
-
38
-
39
- == J1 Template
40
-
41
- J1 Template is licensed under the term of the MIT licence. The Copyrightis given
42
- by Jürgen Adams, the owner of all software and content part provided by J1
43
- products and|or web sites:
44
-
45
- == Licenses other software
46
-
47
- Aenean vulputate eleifend tellus. Aenean leo ligula, porttitor eu,
48
- consequat vitae, eleifend ac, enim. Aliquam lorem ante, dapibus in, viverra quis,
49
- feugiat a, tellus. Phasellus viverra nulla ut metus varius laoreet. Quisque rutrum.
50
-
51
- === Commercial Software
52
-
53
- Nullam dictum felis eu pede mollis pretium. Integer tincidunt. Cras dapibus. Vivamus
54
- elementum semper nisi. Aenean vulputate eleifend tellus. Aenean leo ligula, porttitor eu,
55
- consequat vitae, eleifend ac, enim. Aliquam lorem ante, dapibus in, viverra quis,
56
- feugiat a, tellus. Phasellus viverra nulla ut metus varius laoreet. Quisque rutrum
57
-
58
- === Open Source
59
-
60
- Nullam dictum felis eu pede mollis pretium. Integer tincidunt. Cras dapibus. Vivamus
61
- elementum semper nisi. Aenean vulputate eleifend tellus. Aenean leo ligula, porttitor eu,
62
- consequat vitae, eleifend ac, enim. Aliquam lorem ante, dapibus in, viverra quis,
63
- feugiat a, tellus. Phasellus viverra nulla ut metus varius laoreet. Quisque rutrum.
64
-
65
- ifdef::mit-license[]
66
- ==== The MIT License
67
-
68
- Copyright (C) [year] [full name]
69
-
70
- Permission is hereby granted, free of charge, to any person obtaining a copy
71
- of this software and associated documentation files (the "Software"), to deal
72
- in the Software without restriction, including without limitation the rights
73
- to use, copy, modify, merge, publish, distribute, sublicense, and/or sell
74
- copies of the Software, and to permit persons to whom the Software is
75
- furnished to do so, subject to the following conditions:
76
-
77
- The above copyright notice and this permission notice shall be included in
78
- all copies or substantial portions of the Software.
79
-
80
- THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS", WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EXPRESS OR
81
- IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE WARRANTIES OF MERCHANTABILITY,
82
- FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NONINFRINGEMENT. IN NO EVENT SHALL THE
83
- AUTHORS OR COPYRIGHT HOLDERS BE LIABLE FOR ANY CLAIM, DAMAGES OR OTHER
84
- LIABILITY, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, TORT OR OTHERWISE, ARISING FROM,
85
- OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE SOFTWARE OR THE USE OR OTHER DEALINGS IN
86
- THE SOFTWARE.
87
- endif::[]
88
-
89
- ifdef::unlicense-license[]
90
- ==== The Unlicense
91
-
92
- This is free and unencumbered software released into the public domain.
93
-
94
- Anyone is free to copy, modify, publish, use, compile, sell, or
95
- distribute this software, either in source code form or as a compiled
96
- binary, for any purpose, commercial or non-commercial, and by any
97
- means.
98
-
99
- In jurisdictions that recognize copyright laws, the author or authors
100
- of this software dedicate any and all copyright interest in the
101
- software to the public domain. We make this dedication for the benefit
102
- of the public at large and to the detriment of our heirs and
103
- successors. We intend this dedication to be an overt act of
104
- relinquishment in perpetuity of all present and future rights to this
105
- software under copyright law.
106
-
107
- THE SOFTWARE IS PROVIDED "AS IS", WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND,
108
- EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE WARRANTIES OF
109
- MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NONINFRINGEMENT.
110
- IN NO EVENT SHALL THE AUTHORS BE LIABLE FOR ANY CLAIM, DAMAGES OR
111
- OTHER LIABILITY, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, TORT OR OTHERWISE,
112
- ARISING FROM, OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE SOFTWARE OR THE USE OR
113
- OTHER DEALINGS IN THE SOFTWARE.
114
- endif::[]
115
-
116
- ifdef::ccpl-license[]
117
- ==== The CCPL Lizence
118
-
119
- THE WORK (AS DEFINED BELOW) IS PROVIDED UNDER THE TERMS OF THIS CREATIVE
120
- COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL" OR "LICENSE"). THE WORK IS PROTECTED BY
121
- COPYRIGHT AND/OR OTHER APPLICABLE LAW. ANY USE OF THE WORK OTHER THAN AS
122
- AUTHORIZED UNDER THIS LICENSE OR COPYRIGHT LAW IS PROHIBITED.
123
-
124
- BY EXERCISING ANY RIGHTS TO THE WORK PROVIDED HERE, YOU ACCEPT AND AGREE TO
125
- BE BOUND BY THE TERMS OF THIS LICENSE. TO THE EXTENT THIS LICENSE MAY BE
126
- CONSIDERED TO BE A CONTRACT, THE LICENSOR GRANTS YOU THE RIGHTS CONTAINED
127
- HERE IN CONSIDERATION OF YOUR ACCEPTANCE OF SUCH TERMS AND CONDITIONS.
128
-
129
- ===== 1. Definitionen
130
-
131
- .. *Adaptation* means a work based upon the Work, or upon the Work and
132
- other pre-existing works, such as a translation, adaptation, derivative
133
- work, arrangement of music or other alterations of a literary or artistic
134
- work, or phonogram or performance and includes cinematographic adaptations
135
- or any other form in which the Work may be recast, transformed, or adapted
136
- including in any form recognizably derived from the original, except that
137
- a work that constitutes a Collection will not be considered an Adaptation
138
- for the purpose of this License. For the avoidance of doubt, where the
139
- Work is a musical work, performance or phonogram, the synchronization of
140
- the Work in timed-relation with a moving image ("synching") will be
141
- considered an Adaptation for the purpose of this License.
142
- .. *Collection* means a collection of literary or artistic works, such as
143
- encyclopedias and anthologies, or performances, phonograms or broadcasts,
144
- or other works or subject matter other than works listed in Section 1(f)
145
- below, which, by reason of the selection and arrangement of their contents,
146
- constitute intellectual creations, in which the Work is included in its
147
- entirety in unmodified form along with one or more other contributions,
148
- each constituting separate and independent works in themselves, which
149
- together are assembled into a collective whole. A work that constitutes
150
- a Collection will not be considered an Adaptation (as defined above)
151
- for the purposes of this License.
152
- .. *Distribute* means to make available to the public the original and copies
153
- of the Work or Adaptation, as appropriate, through sale or other transfer
154
- of ownership.
155
- .. *Licensor* means the individual, individuals, entity or entities that
156
- offer(s) the Work under the terms of this License.
157
- .. *Original Author* means, in the case of a literary or artistic work, the
158
- individual, individuals, entity or entities who created the Work or if no
159
- individual or entity can be identified, the publisher; and in addition (i)
160
- in the case of a performance the actors, singers, musicians, dancers, and
161
- other persons who act, sing, deliver, declaim, play in, interpret or
162
- otherwise perform literary or artistic works or expressions of folklore;
163
- (ii) in the case of a phonogram the producer being the person or legal
164
- entity who first fixes the sounds of a performance or other sounds; and,
165
- (iii) in the case of broadcasts, the organization that transmits the
166
- broadcast.
167
- .. *Work* means the literary and/or artistic work offered under the terms of
168
- this License including without limitation any production in the literary,
169
- scientific and artistic domain, whatever may be the mode or form of its
170
- expression including digital form, such as a book, pamphlet and other
171
- writing; a lecture, address, sermon or other work of the same nature; a
172
- dramatic or dramatico-musical work; a choreographic work or entertainment
173
- in dumb show; a musical composition with or without words; a cinematographic
174
- work to which are assimilated works expressed by a process analogous to
175
- cinematography; a work of drawing, painting, architecture, sculpture,
176
- engraving or lithography; a photographic work to which are assimilated
177
- works expressed by a process analogous to photography; a work of applied
178
- art; an illustration, map, plan, sketch or three-dimensional work relative
179
- to geography, topography, architecture or science; a performance;
180
- a broadcast; a phonogram; a compilation of data to the extent it is
181
- protected as a copyrightable work; or a work performed by a variety or
182
- circus performer to the extent it is not otherwise considered a literary
183
- or artistic work.
184
- .. *You* means an individual or entity exercising rights under this License
185
- who has not previously violated the terms of this License with respect to
186
- the Work, or who has received express permission from the Licensor to
187
- exercise rights under this License despite a previous violation.
188
- .. *Publicly Perform* means to perform public recitations of the Work and to
189
- communicate to the public those public recitations, by any means or process,
190
- including by wire or wireless means or public digital performances; to make
191
- available to the public Works in such a way that members of the public
192
- may access these Works from a place and at a place individually chosen
193
- by them; to perform the Work to the public by any means or process and
194
- the communication to the public of the performances of the Work, including
195
- by public digital performance; to broadcast and rebroadcast the Work by
196
- any means including signs, sounds or images.
197
- .. *Reproduce* means to make copies of the Work by any means including without
198
- limitation by sound or visual recordings and the right of fixation and
199
- reproducing fixations of the Work, including storage of a protected
200
- performance or phonogram in digital form or other electronic medium.
201
-
202
- ===== 2. Fair Dealing Rights
203
-
204
- Nothing in this License is intended to reduce, limit, or restrict any uses free
205
- from copyright or rights arising from limitations or exceptions that are
206
- provided for in connection with the copyright protection under copyright law
207
- or other applicable laws.
208
-
209
- ===== 3. License Grant
210
-
211
- Subject to the terms and conditions of this License, Licensor hereby grants
212
- You a worldwide, royalty-free, non-exclusive, perpetual (for the duration of
213
- the applicable copyright) license to exercise the rights in the Work as stated
214
- below:
215
-
216
- .. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn
217
- in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu
218
- vervielfältigen;
219
- .. Abwandlungen des Schutzgegenstandes anzufertigen, einschließlich Übersetzungen
220
- unter Nutzung jedweder Medien, sofern deutlich erkennbar gemacht wird, dass
221
- es sich um Abwandlungen handelt;
222
- .. den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich zu
223
- zeigen und zu verbreiten;
224
- .. Abwandlungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich zu zeigen
225
- und zu verbreiten.
226
- .. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:
227
-
228
- ... Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare
229
- Vergütungsansprüche im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder
230
- Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind,
231
- behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, die entsprechende
232
- Vergütung einzuziehen für jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz
233
- durch Sie.
234
- ... Vergütung bei Zwangslizenzen: Sofern Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz
235
- vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle
236
- Fälle einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf
237
- jegliche Vergütung.
238
- ... Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des
239
- Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte
240
- (i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung,
241
- unabhängig davon, ob eine Einziehung der Vergütung durch ihn selbst oder
242
- nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.
243
-
244
- Das vorgenannte Nutzungsrecht wird für alle bekannten sowie für alle noch nicht
245
- bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Es beinhaltet auch das Recht, solche
246
- Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser
247
- Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte,
248
- die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich durch den Lizenzgeber
249
- eingeräumt werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken
250
- oder Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil
251
- dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen,
252
- verzichtet der Lizenzgeber auf sämtliche aus diesem Schutz resultierenden
253
- Rechte.
254
-
255
-
256
- ===== 4. Bedingungen
257
-
258
- Die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt
259
- ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
260
-
261
- .. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser
262
- Lizenz verbreiten oder öffentlich zeigen. Sie müssen dabei stets eine Kopie
263
- dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des
264
- Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder
265
- Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser
266
- Lizenz oder die durch diese Lizenz gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen
267
- den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Bei jeder Kopie des
268
- Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen
269
- Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den
270
- Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten
271
- oder öffentlich zeigen, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand)
272
- keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes
273
- in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern
274
- können. Dieser Abschnitt 4.a) gilt auch für den Fall, dass der
275
- Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch
276
- nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt dieser Lizenz unterstellt
277
- werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie auf die
278
- Mitteilung eines Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt
279
- 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen. Wenn Sie eine Abwandlung vornehmen,
280
- müssen Sie auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Abwandlung
281
- die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen.
282
- .. Sie dürfen eine Abwandlung ausschließlich unter den Bedingungen
283
-
284
- ... dieser Lizenz,
285
- ... einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen,
286
- ... einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben
287
- Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe
288
- unter gleichen Bedingungen 3.0 US),
289
- ... der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab
290
- Version 3.0 aufwärts, oder
291
- ... einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz
292
-
293
- verbreiten oder öffentlich zeigen.
294
-
295
- Falls Sie die Abwandlung gemäß Abschnitt (v) unter einer mit Creative Commons
296
- kompatiblen Lizenz lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen Folge
297
- leisten.
298
-
299
- Falls Sie die Abwandlungen unter einer der unter (i)-(iv) genannten Lizenzen
300
- ("Verwendbare Lizenzen") lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen sowie
301
- folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie müssen stets eine Kopie der
302
- verwendbaren Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des
303
- Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen, wenn Sie die Abwandlung verbreiten
304
- oder öffentlich zeigen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen
305
- anbieten oder fordern, die die Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die
306
- durch sie gewährten Rechte beschränken. Bei jeder Abwandlung, die Sie
307
- verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare
308
- Lizenz und den Haftungsausschluss unverändert lassen. Wenn Sie die Abwandlung
309
- verbreiten oder öffentlich zeigen, dürfen Sie (in Bezug auf die Abwandlung)
310
- keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer der Abwandlung in der
311
- Ausübung der ihm durch die verwendbare Lizenz gewährten Rechte behindern
312
- können. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch für den Fall, dass die Abwandlung
313
- einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass
314
- das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren Lizenz unterstellt werden muss.
315
-
316
- [start=c]
317
- .. Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des Schutzgegenstandes oder auf
318
- ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen
319
- nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger
320
- Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden
321
- Rechtevermerke unberührt lassen. Sie sind verpflichtet, die
322
- Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen
323
- Form anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben:
324
-
325
- ... Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des
326
- Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in
327
- den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung
328
- an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder
329
- eine Zeitung) ("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses
330
- oder dieser Dritten;
331
- ... den Titel des Inhaltes;
332
- ... in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B.
333
- Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben
334
- hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder
335
- die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;
336
- ... und im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung
337
- mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Abwandlung
338
- handelt.
339
-
340
- Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder
341
- angemessenen Form gemacht werden; im Falle einer Abwandlung des
342
- Schutzgegenstandes oder eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum
343
- darstellen und bei gemeinsamer Nennung mehrerer Rechteinhaber dergestalt
344
- erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wie die Hinweise
345
- auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben nach diesem Abschnitt dürfen
346
- Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft in der oben
347
- bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte aus
348
- dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich
349
- vorliegende Zustimmung des Lizenzgebers und / oder des Zuschreibungsempfängers
350
- weder explizit noch implizit irgendeine Verbindung zum Lizenzgeber oder
351
- Zuschreibungsempfänger und ebenso wenig eine Unterstützung oder
352
- Billigung durch ihn andeuten.
353
-
354
- .. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für
355
- solche Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den
356
- Schutzgegenstandsbegriff fallen, weil sie als Datenbanken oder
357
- Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz
358
- eigener Art genießen.
359
- .. Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser
360
- Lizenz unberührt.
361
-
362
- ===== 5. Gewährleistung
363
-
364
- SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM
365
- LIZENZGEBER UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG
366
- VERSCHWIEGEN WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE
367
- EINRÄUMUNG VON RECHTEN UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND
368
- ÜBERNIMMT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART.
369
-
370
- DIES UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG
371
- VON DEREN ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES
372
- SCHUTZGEGENSTANDES, SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE
373
- DIE KORREKTHEIT VON BESCHREIBUNGEN. DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT
374
- NICHT, SOWEIT MÄNGEL ZU SCHÄDEN DER IN ABSCHNITT 6 BEZEICHNETEN ART FÜHREN
375
- UND AUF SEITEN DES LIZENZGEBERS DAS JEWEILS GENANNTE VERSCHULDEN BZW.
376
- VERTRETENMÜSSEN EBENFALLS VORLIEGT.
377
-
378
- ===== 6. Haftungsbeschränkung
379
-
380
- DER LIZENZGEBER HAFTET IHNEN GEGENÜBER IN BEZUG AUF SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG
381
- DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT NUR, SOFERN IHM WENIGSTENS
382
- FAHRLÄSSIGKEIT VORZUWERFEN IST, FÜR SONSTIGE SCHÄDEN NUR BEI GROBER
383
- FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE
384
- HAFTUNG.
385
-
386
- ===== 7. Erlöschen
387
-
388
- .. Diese Lizenz und die durch sie eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen mit
389
- Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen
390
- durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder
391
- einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen
392
- oder juristischen Personen, die Abwandlungen des Schutzgegenstandes oder
393
- diesen enthaltende Sammelwerke unter den Bedingungen dieser Lizenz von
394
- Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich entstandene Lizenzbeziehungen
395
- jedoch solange weiter, wie die genannten Personen sich ihrerseits an sämtliche
396
- Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7,
397
- und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.
398
-
399
- .. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet
400
- bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen
401
- behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen
402
- Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des
403
- Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Ausübung dieses
404
- Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder
405
- irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits
406
- erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz
407
- unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen
408
- vollumfänglich wirksam bleibt.
409
-
410
- ===== 8. Sonstige Bestimmungen
411
-
412
- .. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil
413
- eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber
414
- dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
415
- Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
416
- .. Jedes Mal wenn Sie eine Abwandlung des Schutzgegenstandes verbreiten oder
417
- öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am
418
- ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
419
- Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
420
- .. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die
421
- Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.
422
- .. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen
423
- sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß
424
- betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
425
- .. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen,
426
- Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt
427
- die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug
428
- auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen
429
- oder Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz
430
- nicht genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses
431
- zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser
432
- Lizenz möglich. Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig
433
- durch Sie übermittelte Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann
434
- nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber
435
- modifiziert werden. Derlei Modifikationen wirken ausschließlich zwischen
436
- dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht auf die Dritten gemäß
437
- Ziffern 8.a) und b) angeboteten Lizenzen aus.
438
- .. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung
439
- getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen
440
- Lizenzvertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
441
- endif::[]